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Wichtig !! BVV-Pflicht 2027

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber in Deutschland gemäß § 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) sämtliche entgeltrelevanten Unterlagen digital auswertbar führen. Eine unstrukturierte Ablage aus Papierordnern, losen PDFs oder Netzlaufwerken reicht dann nicht mehr aus. Gefordert sind Struktur, Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung,

Ihr Ansprechpartner bei uns im Hause ist Herr Thomas Welling

tw@tw-ecm.de

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